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15-09-2005

Kosten multinationaler Unternehmen

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Urteil der steuerrechtlichen Abteilung des Landgerichts Mailand über die Inhärenz der Kosten multinationaler Unternehmen
Mit Urteil vom 29. Juli 2005 Nr. 15/8/05 hat die steuerrechtliche Abteilung des Landgerichts Mailand klargestellt, dass es dem Steuerzahler obliegt, die Effektivität und den notwendigen Zusammenhang der Kosten, die das Unternehmen steuerlich abgesetzt hat, nachzuweisen und hat die folgenden Sachverhalte herausgearbeitet, die erforderlich sind, um einen Beweis für die besagte Effektivität und den notwendigen Zusammenhang bei Leistungen, die innerhalb eines Unternehmens in zentralisierter Form angeboten werden, zu liefern:
 
1. Das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages, welcher die Art der zu leistenden Dienste und die entsprechenden Modalitäten der Erbringung regelt;
2. Eine regelmäßige Berechnung und Buchung der betreffenden Kosten;
3. Das Vorliegen einer Dokumentation, die geeignet ist, die gesamten aufgewandten Kosten und die Art und Weise der Aufteilung dieser Kosten unter den einzelnen Unternehmen des Konzerns zu nachzuweisen
4. Das Vorliegen einer Bestätigung der Hauptwirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Gesellschaft, welche die Leistungen erbracht und die Kosten aufgeteilt hat;
5. Das Vorhandensein von Unterlagen für jede einzelne Dienstleistung, die geeignet sind die Effektivität Leistung zu belegen und die entsprechenden Nutzen nachzuweisen;
Das oben Ausgeführte dient dem Zweck, die aufgrund des Prinzips der notwendigen Effektivität und objektiver Bestimmbarkeit gem. Art. 109 des TUIR aufgebrachten Kosten nachzuweisen.